News aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung: Menschen mit seltenen Erkrankungen können nun explizit bei Priorisierung berücksichtigt werden

Die „Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V.“ veröffentlichte am 11.01.2021 eine Meldung zum „Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und der dazugehörigen wissenschaftlichen Begründung vom 8. Januar 2021“ und begrüßte diese ausdrücklich.

Die ACHSE „lobte insbesondere die dortige explizite Nennung von Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen. Für diese läge zwar bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vor, ein höheres Risiko könne jedoch angenommen werden“.

Laut Mitteilung hatte die ACHSE zuvor in einem offenen Brief an die STIKO und andere Beteiligte sowie in Stellungnahmen darauf hingewiesen, Menschen mit seltenen Erkrankungen und deren pflegenden Angehörigen Priorität einzuräumen, wenn diese gegen COVID-19 geimpft werden möchten.

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