Die DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz ist erschüttert über die offensichtlich willkürliche Beförderungspraxis rheinland-pfälzischer Ministerien.
Als Interessenvertretung der bei der rheinland-pfälzischen Justiz beschäftigten Beamtinnen und Beamten fühlen wir uns nun aufgefordert, in dieser Sache Stellung zu beziehen.
Als Gewerkschaft haben wir die in den letzten Monaten ans Licht gebrachte Beförderungspraxis des Umweltministeriums mit besonderem Interesse zur Kenntnis genommen. Schon diese Art und Weise hatte bei den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen der Justiz einen faden Beigeschmack hinterlassen und Fragen aufgeworfen.
Wir als DJG RLP sind daher nun umso mehr verwundert, dass scheinbar weitere Ministerien in der Vergangenheit zum Beispiel Beförderungen ohne schriftliche Beurteilung durchgeführt haben.
Uns als Gewerkschaft stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass Leistungen in Mitarbeitergesprächen bewertet wurden, ohne dies schriftlich zu dokumentieren? Wie kann im Nachhinein festgestellt werden, ob das Auswahlverfahren objektiv war und tatsächlich eine Bestenauslese vorgenommen wurde?
Vergleichen wir dies mit der in der Justiz gängigen Praxis, so sind wir mehr als überrascht. Dieses Vorgehen ist für die Beamtinnen und Beamten der Justiz ein Schlag ins Gesicht. Wo bleibt hier der Grundsatz der Gleichbehandlung?
Letztendlich ist das von der CDU beauftragte Gutachten abzuwarten, welches im Januar nächsten Jahres erwartet wird.