Die Rechtsfrage der Erstattung von Fahrtkosten bei einer stufenweisen Wiedereingliederung wird im Forum der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen GbR, kurz „BIH“ behandelt. Den direkten Link dazu finden Sie hier.
Ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten bei einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern zum Beispiel auch für Behinderte ohne Gleichstellung. Hierbei ist es auch egal, ob man „ausgesteuert“ ist, oder nicht.
Die stufenweise Wiedereingliederung gehört zur medizinischen Rehabilitation. Trotzdem kommt es durch die Reha-Träger häufig zu Ablehnungsbescheiden. Viele schwerbehinderte Menschen scheuen sich auch, ihren Anspruch bei einem Sozialgericht durchzusetzen, obwohl dies kostenfrei ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im verlinkten Artikel.
Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.