PERSONALRATSWAHLEN 2017 – WAHLAUFRUF

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei dieser Wahl entscheiden Sie über die Zusammensetzung Ihrer Personalvertretung vor Ort, im Bezirk der Oberlandesgerichte (BPR) und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Justiz (HPR).

Die Kandidatinnen und Kandidaten der DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz bringen hierzu die nötigen Voraussetzungen mit.

Sie

–         kennen Ihre Sorgen und Bedürfnisse,

–         haben gründliche Kenntnisse im Beamten- und Tarifrecht,

–         setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein,

–         bringen ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Personalratsarbeit ein.

Sie sind Kolleginnen und Kollegen, die täglich Ihre Arbeit, zumeist in den Geschäftsstellen bei den Justizbehörden des Landes ausüben.

Als größte Fachgewerkschaft für die Beschäftigten und Beamten im Justizbereich bringt die DJG engagierte Kandidatinnen und Kandidaten mit oft  langjähriger Erfahrung im Bereich der Personalvertretungsarbeit ein.

Was darf ich wählen?

Sie sind aufgerufen, am 27. April 2017 Ihren örtlichen Personalrat (ÖPR), den Bezirkspersonalrat (BPR) und den Hauptpersonalrat (HPR) zu wählen:

  • Der ÖPR bei den Gerichten ist für Angelegenheiten zuständig, die ausschließlich die jeweilige Dienststelle betreffen und wird von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt.
  • Dem BPR werden alle Personalangelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen der Gerichte im Bezirk der jeweiligen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften zur Mitbestimmung vorgelegt. Er ist weiter für bezirksweite Regelungen zuständig, z.B. die Übernahme von EDV-Fachverfahren; Ausbildungsangelegenheiten etc..Dementsprechend wird der BPR von allen Beschäftigten des jeweiligen OLG-Bezirks gewählt.
  • Der HPR wird von allen Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften gewählt. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die die Justiz in Rheinland-Pfalz betreffen und vom Ministerium der Justiz entschieden werden.

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