DAUDERSTÄDT ZU TARIFEINHEITSGESETZ: VERFASSUNGSBRUCH MIT ANSAGE

Als verfassungswidrigen ‚Murks‘ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt das seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz erneut kritisiert und die ersten Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes zahlreicher Branchengewerkschaften in Karlsruhe begrüßt. Es sei gut, ‚dass sich die ersten Verfechter von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie auf den Weg nach Karlsruhe gemacht haben. Wenn das Parlament die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Verfassungsgerichts diese Rolle übernehmen‘, schreibt Dauderstädt in einem Gast-Kommentar für den Bremer ‚Weser-Kurier‘ (Ausgabe vom 2. August 2015).

Mit dem Tarifeinheitsgesetz, nach dem in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten soll, habe die große Koalition einen ‚Verfassungsbruch mit Ansage‘ durchgewunken, macht der dbb Chef deutlich: ‚Mit dieser Regelung sind die kleineren Gewerkschaften, also überwiegend die spezialisierten Berufs- und Spartenvertretungen, massiv in ihrer Existenz bedroht. Denn die kleinere Gewerkschaft darf mit ihren Mitgliedern nicht mehr in den Arbeitskampf ziehen – der Streik wäre auf ein nie zu erreichendes Ziel, nämlich einen eigenen Tarifvertrag, gerichtet. Damit aber werden die kleinere Gewerkschaft und ihre Mitglieder unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 eingeschränkt. Sie haben damit nicht mehr das jedermann zugestandene ‚Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden‘ und zur Not auch zu Arbeitsniederlegungen als ‚Ultima ratio‘ zu greifen‘, so Dauderstädt. ‚Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig‘, heiße es im Grundgesetz weiter – ‚und das Tarifeinheitsgesetz erfüllt diesen Tatbestand‘, so Dauderstädt. ‚Genau das hatte den Verfassern dieses unmöglichen Gesetzes bereits im Vorfeld eine überwältigende Zahl namhafter Sachverständiger ins Stammbuch geschrieben. Nun ist der Murks in Kraft und lässt im Grunde alle Fragen offen: Warum überhaupt brauchte es ein solches Gesetz? Hält dieses Land, dessen Wirtschaft und Gemeinwesen bislang sehr gut mit der Tarifautonomie der Sozialpartner gefahren ist, keine Streiks aus, die zahlenmäßig deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen? Warum mischt sich der Gesetzgeber nun plötzlich überflüssigerweise ein, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in einen harten Konkurrenzkampf?‘, heißt es in dem Gast-Kommentar weiter.

Der dbb Bundesvorsitzende weist zudem auf die zahlreichen praktischen Probleme bei der Umsetzung ‚dieses hanebüchenen Gesetzes‘ hin: ‚Wer ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeit, auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt? Wer definiert die Betriebsmehrheit? Alles ungeklärt. Die Arbeitsgerichte stehen vor unlösbaren Aufgaben, die Berufsgewerkschaften sind in Gefahr, weil ihre ureigenste Daseinsberechtigung in Frage gestellt wird. Das ist nicht hinzunehmen‘, betonte Dauderstädt, der für den dbb als gewerkschaftlichen Dachverband am Tag des Inkrafttretens des Tarifeinheitsgesetzes ebenfalls Verfassungsbeschwerde angekündigt hatte.

Redaktion: Cornelia Krüger Herausgeber: dbb Bundesleitung, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Sie können das Abonnement Ihres Newsletter jederzeit unter http://infomail1.dbb.de/sProf?mecL=HdEz5ddpLuPtEPlRMZpLuPWw8pzMrwVuQfQb8C ändern.

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