WEITERBESCHÄFTIGUNG AUF FREIEM ARBEITSPLATZ

erfolgreiche geschäftliche zusage am telefon

Fällt im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung eine Stelle weg, muss die Behörde den Mitarbeiter an einem vorhandenen vergleichbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Weiterlesen