Rede des Landesvorsitzenden Rolf Spurzem zum Festakt am 23.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste,

dieser Gewerkschaftstag steht im Zeichen des 70jährigen Bestehens der DJG Rheinland-Pfalz und trägt das Motto:

„70 Jahre DJG RLP – Mit uns Justiz erleben, verstehen und mitreden“

Gegründet am 11. Januar 1952 im noch zum Teil zerstörten Gebäude des Amtsgerichts in Koblenz auf Initiative des Justizbeamten beim OLG Koblenz, Karl Josbächer, als Verband der mittleren Justizbeamten und Justizwachtmeister in Rheinland-Pfalz.

Anlass der Gründung war, dass bereits die Rechtspfleger, Richter, Gerichtsvollzieher und Strafvollzugsbeamten eigene Berufsverbände innerhalb des deutschen Beamtenbundes gegründet hatten, aber eine Berufsvertretung für die mittleren Justizbeamten und Justizwachtmeister in Rheinland-Pfalz nicht existierte.

In der Gründungsversammlung wurde der Initiator Karl Josbächer zum ersten Vorsitzenden gewählt. Dieses Amt führte er bis 1965 aus.

Ihm folgten Peter Probst, Alfons Sauerborn, Helmut Hau, und seit 2017 habe ich Ehre, in der Nachfolge dieser großartigen Persönlichkeiten der DJG Rheinland-Pfalz als Landesvorsitzender vorstehen zu dürfen.

Nach Gründung des neuen Verbandes wurden landesweit Bezirksgruppen gründet, die die Arbeit des Landesvorstandes unterstützen sollten. Aus zunächst 8 Bezirksgruppen sind heute durch Zusammenschlüsse kleinerer Bezirke die 4 Bezirksgruppen Bad Kreuznach/Mainz, Koblenz, Trier und Pfalz die zentralen Ansprechpartner unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Im Laufe mehrerer Reformen wurde der Verband der mittleren Justizbeamten und Justizwachtmeister in Rheinland-Pfalz in Bund Deutscher Justizbeamten, Landesverband Rheinland-Pfalz umbenannt.
Mit der 1992 erfolgten bundesweiten Öffnung für alle Berufsgruppen in der Justiz wurde daraus nun die DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Rheinland-Pfalz.

Damals wie heute sind die Justizbediensteten und die Gewerkschaften mit scheinbar immer den gleichen Problemen befasst bzw. konfrontiert, aber bei näherer Betrachtung unterscheiden sich diese Belange und Probleme inhaltlich sehr. Die Arbeitsweisen in den Amtsstuben der Justiz haben sich im Laufe der 70 Jahre revolutionär verändert.

Verfasste man zur Gründungszeit Dokumente noch handschriftlich oder mit mechanischen Schreibmaschinen, führte man das Register mit Karteikarten und Registerbüchern, so arbeitet man heute mit hochmodernen Computern, gerichtsspezifischen EDV-Programmen und stehen nunmehr in Mitten der Entwicklung und Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs.

Auch die DJG musste sich dieser Entwicklungen immer anpassen und sich teilweise auch neu erfinden.

Dass dies funktioniert hat zeigt sich darin, dass die DJG Rheinland-Pfalz 70 Jahre nach ihrer Gründung in der Justiz tief verwurzelt ist.
Als größte Fachgewerkschaft für die Justiz, trägt sie heute eine besondere Verantwortung für alle Bediensteten.

Mit dem Wandel der Zeit treten auch neue Herausforderungen in den Vordergrund, die sich die DJG stellen muss. Neben der Digitalisierung der Justiz ist die Nachwuchsgewinnung nach wie vor eines der vordersten Themen.

Die Zeiten, in denen die Bewerber Schlange standen, sind lange vorbei. Die Auswahl an Ausbildungsplätzen ist derzeit so groß, wie schon seit Jahren nicht mehr. Auch innerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es einen Konkurrenzkampf um die besten Nachwuchskräfte.

Glücklicherweise konnten wir bisher gute und motivierte Auszubildende finden. Aber mit Blick auf die Zukunft, in denen immer mehr junge Menschen aus den geburtenschwachen Jahrgängen in das Berufsleben eintreten, wird die Auswahl schwieriger. Nicht weil die Auszubildenden schlechter werden, sondern weil weniger junge Menschen ins Berufsleben starten.

Wir als Berufsvertretung müssen auch unseren Teil dazu beitragen und für die Ausbildung in der Justiz werben und auch neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und auch für die Ausbildung erarbeiten.

Auch trotz vieler an die Zeit gebundenen Änderungen und Anforderungen bleiben die Ziele unserer Gewerkschaftsarbeit auch in Zukunft

  • eine leistungsgerechte Bezahlung,
  • eine aufgabenbezogene Personalausstattung,
  • eine ausreichende und qualifizierte Aus- und Fortbildung
  • sowie die Schaffung einer individuellen Arbeitswelt, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse eines jeden einzelnen Bediensteten.

Die jungen Menschen, die heute ins Berufsleben starten, bewerten einen guten Arbeitsplatz nicht mehr alleine nach dem Gehalt, sondern auch danach, wie individuell sie sich ihren Berufsalltag selbst gestalten können.

Das Modell der Zukunft heißt

  • mobiler Arbeitsplatz,
  • flexible Arbeitszeiten
  • und individuelle Alltagsgestaltung am Arbeitsplatz.

Die Justiz steht vor einem großen Wandel.

Mit der Einführung der elektronischen Akte werden die Kolleginnen und Kollegen vor neue Herausforderungen gestellt.

Uns als Gewerkschaft kommt die Aufgabe zu, diesen Wandel wohlwollend aber auch kritisch zu begleiten.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt schafft neue, bisher unbekannte oder bisher nicht beachtete Anforderungen und Fragen. Für uns ist es wichtig und auch oberste Priorität, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern umfassend informiert und geschult in das neue digitale Zeitalter mitgenommen werden.

Da gilt mein Dank dem Ministerium der Justiz, den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten, die sich ebenso dafür einsetzten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vor dieser großen Herausforderung nicht alleine dastehen und gezielt auf die neuen Arbeitstechniken vorbereitet und geschult werden.

Die Rechte der Arbeitnehmer dürfen auch im digitalen Zeitalter nicht ungeachtet oder beschnitten werden. Da sind wir ebenso glücklicherweise mit dem Ministerium der Justiz und den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf der gleichen Linie.

Wie alle Menschen wurden wir 2020 von der Corona-Pandemie überrollt.

Uns als Landesvorstand hatte sie mit all unseren Zielen und Ideen bei Tempo 300 mit voller Wucht erwischt und uns knallhart zum Stillstand gebracht.

Viele Planungen waren mit der Pandemie hinfällig geworden.
Es kamen andere und für eine Gewerkschaft noch nie da gewesene Probleme und Herausforderungen auf uns zu, die angepackt und bewältigt werden mussten.

Etwa das Einhalten der Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in den Justizbehörden.

Dank eines guten Konzeptes des Ministeriums der Justiz, die von den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernommen und umgesetzt wurden, konnten die Justizbediensteten mit Abstand und geschützt ihrer Arbeit nachgehen.

Im dritten Jahr der Pandemie, in einer Zeit der Erholung, in der wir uns gerade befinden, ist es aber noch immer nicht absehbar, wann wir das Corona-Virus endlich besiegt haben. Es werden auch jetzt im Sommer, im kommendem Herbst und Winter weitere Infektionswellen auf uns zurollen, die neue und anpasste Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen erfordern.

Hier werden wir als Gewerkschaft wie in den letzten zweieinhalb Jahren darauf achten, dass niemand unserer Kolleginnen und Kollegen in der Justizfamilie diesem Schutz entgeht.

Durch die Corona-Pandemie konnten und mussten viele mobile Arbeitsplätze eingerichtet werden. Auch hier gilt mein Dank dem Ministerium der Justiz.

Schnell und unkompliziert erwarb das Ministerium beim Ldi, dem Landesbetrieb Daten und Information in Mainz, die notwendigen Lizenzen für Roi Basic und Roi Classic.

Dieses brachte einen unerwarteten Vorschub hinsichtlich der Digitalisierung.

Diese Errungenschaft muss weiter ausgebaut werden.

Das digitale Zeitalter ist nicht aufzuhalten und entsprechend ist die Arbeitswelt,
auch in der Justiz, gefordert, sich diesem Wandel zu stellen.
Aber ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.

Die Arbeitsumgebung kann noch so schön und digital sein, ohne den Menschen, der diese Technik nutzt und bedient, wird es nicht gehen. Die Justizbediensteten müssen daher auch in Zukunft im Vordergrund stehen.

Die Technik ist für den Menschen da und nicht umgekehrt.

Dafür kämpft und steht die DJG.

Trotz der Modernisierung der Arbeitsplätze ist das Personal das kostbarste Kapital und das höchste Gut eines jeden Unternehmens, auch das des öffentlichen Dienstes!

Aber: Die Personalsituation ist nach wie vor angespannt. In allen Statusämtern fehlt Personal.

Die finanz- und personalpolitischen Fehler der Landesregierung in den letzten Jahrzehnten, lassen uns heute die negativen Auswirkungen mehr als deutlich spüren. Dies betrifft alle Landesressorts, besonders aber die Justiz.

Unser Dank gilt Herrn Justizminister Herbert Mertin und dem Ministerium der Justiz, dass sie den Appell der Arbeitsgemeinschaften der Justizgewerkschaften (AG Justiz) 2018 gehört haben und nunmehr gemeinsam mit den Personalvertretungen und den Justizgewerkschaften das Ziel Pebb§y 100 verfolgen.

In den jetzigen Landeshaushalt wurde seitens der Justiz eine nicht geringe Zahl an neuen Stellen angemeldet. Ob diese Stellen durch die Finanzverwaltung auch freigegeben werden, gilt derzeit als nicht sicher.

Dadurch sind wir weiterhin dem Ziel Pebb§y 100 ein gutes Stück weit entfernt.

Wir begrüßen es, dass nunmehr 90 Anwärterstellen besetzt werden können.

Leider sind wir aber hinsichtlich der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter an die Kapazitätsgrenzen angelangt. Mehr können derzeit in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften und in der Ausbildungsstätte in Saarburg nicht untergebracht werden.

Als dritte Säule unserer Staatsgewalt ist die Justiz im Landeshaushalt kurioserweise mit dem kleinsten Haushaltstitel vertreten.
Eine Demokratie zeichnet sich u.a. durch seine Rechtsstaatlichkeit und einer starken unabhängigen Justiz aus. Das muss sich aber in Zukunft auch im Landeshaushalt entsprechend widerspiegeln.

Unser aller Ziel, und da schließe ich unseren Dienstherrn ein, muss es sein, eine funktionierende Justiz zu erhalten.

Das nicht nur, weil sie für einen funktionierenden Rechtsstaat lebenswichtig ist.
Den funktionieren Rechtsstaat aber gibt es nicht zum Nulltarif.

Die Finanzministerin sollte sich dessen bewusst werden, welchen Stellenwert die Justiz in unserer Demokratie vertritt.

Wir können auf unseren Rechtsstaat zu recht stolz sein und für etwas worauf man stolz ist, gibt man bekannterweise auch mal etwas mehr Geld aus.

Als weiteres großes gewerkschaftliches und personalpolitisches Thema das uns beschäftigt, umfasst der Tarifvertrag TV-L.

Eine Tariferhöhung ist nicht selbstverständlich und kommt auch nicht automatisch. Um jeden Cent wird in den Tarifverhandlungen hart gekämpft und gestritten. Bis hin zu Arbeitskampfmaßnahmen, etwa die Streiks. Das betrifft nicht nur die Tarifbeschäftigten, sondern auch die Beamten. Denn jede Tarifverhandlung ist mit der Forderung zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung verbunden.

Bisher Erreichtes und für viele Beschäftigte Selbstverständliches muss immer wieder geschützt und verteidigt werden.

Die Landesfinanzminister zeigen mit jeder neuen Tarifrunde immer deutlicher ihre fehlende Wertschätzung gegenüber den Landesbediensteten.

Durch ihr Auftreten in den Tarifverhandlungen drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass es die TdL zu ihrem Ziel erklärt hat, den Landesdienst in den Billiglohnsektor des öffentlichen Dienstes umzuwandeln.

Die Gewerkschaften gehen mit seriösen und nicht überzogenen Forderungen in die Tarifverhandlungen für die Landesbediensteten. Auch den Gewerkschaften sind die finanziellen Defizite in den Landehaushalten bekannt und formulieren ihre Forderungen entsprechend.

Die Forderungen nach guten Tariferhöhungen sind keine Gespinste der Gewerkschaften, um sich vor ihren Kolleginnen und Kollegen profilieren zu können.

Die geforderten Gehaltserhöhungen sollen dazu dienen, die Lebenshaltungskosten der Landesbediensteten decken zu können.

Die durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise und die höchste Inflationsrate der Bundesrepublik seit 1949, haben die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich reduziert. In der Justiz sind besonders hart betroffen, alle Entgeltgruppen bis EG 6 und die Besoldungsgruppen des 1.EA.

Die in der letzten Tarifrunde vereinbarten 1300,00 Euro Sonderzahlung sind durch die hohen Kraftstoffpreise, Nachzahlungen der häuslichen Energiekosten sowie durch die hohe Inflationsrate und die damit verbundenen Preiserhöhungen schon lange aufgebraucht.

Die im Dezember diesen Jahres anstehende tarifliche Entgelterhöhung von 2,8 % sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bedenkt man, dass die Inflationsrate derzeit bei rund 8 % liegt.

Bei den nächsten Tarifverhandlungen müssen die Länder kräftig nachlegen. Ansonsten haben sie sich als arbeitnehmerfreundlichen Arbeitgeber disqualifiziert.

Die Gehaltsunterschiede zwischen dem TVöD und TV-L werden von Tarifrunde zu Tarifrunde immer größer. Derzeit liegt der Schnitt bei etwa 4,1 %.

Es wundert nicht, dass immer mehr Landesbedienstete in die Zuständigkeitsbereiche von Bund und Kommunen wechseln.
Um diesen Konkurrenzkampf zu beenden, muss es wieder einen gemeinsamen Tarifvertrag für Bund, Länder und Kommunen geben. Die jetzige Situation schadet dem öffentlichen Dienst erheblich.

Gutes Personal gibt es nicht umsonst. Es ist widersprüchlich, dass die Politik einerseits den Fachkräftemangel beklagt, aber andererseits in den Tarifverhandlungen alles dafür tut, den Fachkräftemangel durch schlechte Tarifabschlüsse zu fördern.

Ein Problem, das auch für die Arbeitgeber eine Belastung darstellt.

Hinsichtlich auf die Justiz bezogen, brauchen wir eine neue Entgeltordnung für die Justizbediensteten. Eine Forderung der DJG seit Jahren. Wie im Landeshaushalt wird die Justiz auch bei den Tarifverhandlungen stiefmütterlich behandelt. Eine angepasste Entgeltordnung, die auch Aufstiegsmöglichkeiten und Aussicht auf eine bessere Bezahlung für die Justizbeschäftigten ermöglicht, hätte nicht zu der Welle geführt, die das BAG-Urteil zur Eingruppierung in die EG 9 ausgelöst hat.

Mit Spannung erwarten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte zur Eingruppierung von Justizbeschäftigten in den Geschäftsstellen in die EG 9 TV-L.

Als einzige für die Justizbeschäftigten zuständige Fachgewerkschaft in der Justiz, sind wir besonders an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts interessiert.

Aus dem volkswirtschaftlichen Teil meines betriebswirtschaftlichen Studiums ist mir ein Zitat von Robert Bosch in Erinnerung geblieben:

„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle. “

Besser passt vielleicht eher das Zitat aus dem 1776 erschienenen Buch
„Der Wohlstand der Nationen“ des schottischen Ökonomen Adam Smith :

„Über hohe Löhne klagen heißt nichts anderes, als über die notwendige Folge und Ursache höchster Prosperität des Landes jammern.“
Fast am Ende meines Vortrages möchte ich gemäß dem Motto:

„Tu gutes und sprich darüber“

eine für Gewerkschaften doch etwas nicht alltägliche und ungewöhnliche Aktion ansprechen:

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 ereignete sich in Teilen der Eifel und im Ahrtal eine für uns alle nicht vorhersehbare und nicht vorstellbare Katastrophe. Nach mehreren Tagen heftigster Regenfälle zerstörte eine katastrophale Flutwelle das gesamte Ahrtal und Teile der Eifel.

134 Menschen haben in diesen Fluten im Ahrtal ihr Leben verloren. Viele unzählige Menschen haben ihr gesamtes Hab und Gut, ihre Wohnungen und Häuser verloren.

Auch Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz waren in den Gebieten Trier ,Wittlich und an der Ahr betroffen.

In Zusammenarbeit mit der Strafvollzugsgewerkschaft BSBD Rheinland-Pfalz haben wir ein Spendenkonto eingerichtet, um unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus der Justizfamilie zumindest eine kleine Hilfestellung geben zu können.

Unglaubliche 25.000 € an Spendengeldern konnten wir letztendlich in zwei Ausschüttungen an insgesamt 8 betroffene Kolleginnen und Kollegen aus Justiz und Justizvollzug in Form einer Spende auszahlen.

Wir freuen uns sehr über die große Spendenbereitschaft und danken dafür allen ganz herzlich.

Zur Überprüfung und Kontrolle der Verwendung der Spendengelder wurde ein Gremium eingerichtet, bestehend aus dem ehemaligen Bürgerbeauftragten der Landesregierung Dieter Burkhard, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz Peter Gerhards sowie dem Vorsitzenden des Bezirkspersonalrats beim OLG Koblenz Andreas Klees.

Auch ihnen sei für ihre spontane Bereitschaft zur Mitwirkung im Kontrollgremium herzlich gedankt!