Pressemitteilung der DJG Bund zur aktuellen Corona-Epidemie/Schließung der Gerichte vom 17.03.2020

Emanuel Schmidt, Bundesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft:

„Die akute Corona-Krise ist eine Gefahr für die Mitarbeitenden in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Es ist daher jetzt notwendig, die Gerichte für mindestens zwei Wochen zu schließen. Nur das schützt das Personal und die Menschen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften vernünftig.

Prozesse vor Gericht können verschoben werden, Dienststellen der Gerichte und der Bewährungshilfe könnten Notfallnummern und Eildienste einrichten. Der Postverkehr etwa zwischen Anwaltschaft und Gerichten könnte weiterhin laufen.

Diese Maßnahmen sind einschneidend, aber in dieser Ausnahmesituation angebracht. Bisher agiert jede Justizbehörde in Deutschland unterschiedlich. Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und kein kontrolliertes Krisenmanagement. Kontrollen an den Eingängen zu Gerichten können durch die zuständigen Justizwachtmeister nicht mit dem gegebenen Abstand von zwei Metern geleistet werden.

Und auch in der Bewährungshilfe ist ein direkter Kontakt zu den Straftätern für die Mitarbeiter der Behörde riskant, gerade weil die Klienten häufig weiterhin Kontakt in die Drogenszene oder das Geschäft mit der Prostitution halten – ein nicht kalkulierbares Risiko für die Angestellten und Beamten in den Behörden.“

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.