Interessanter Beschluss des LG Frankfurt: Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gerichtsverhandlung ist rechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 05. November 2020 entschieden, dass die Anordnung eines Richters, dass alle Beteiligten einer Gerichtsverhandlung einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, rechtmäßig ist.
Grundlage dieses Beschlusses war, dass der zuständige Richter in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt entschieden hatte, dass die mündliche Verhandlung zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion per Videokonferenz durchgeführt werden sollte.

Für Beteiligte, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen und im Gerichtssaal an der Verhandlung teilnehmen wollten, ordnete der Vorsitzende unter anderem an, dass anwesende Personen durchgängig einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (beispielhaft eine OP-Maske oder höhere Schutzklasse, notfalls ein dichtes Baumwolltuch) tragen müssen.

Gegen diese Anordnung legte ein Rechtsanwalt Beschwerde ein. Er erklärte, dass er sich nicht gegen die Schutzmaske als solche wende, sondern gegen die Festlegung einer bestimmten Schutzklasse.

Weitere Informationen zum dem Beschluss des LG Frankfurt finden Sie hier: 
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/anordnung-zum-tragen-eines-mund-nasen-schutzes-in-gerichtsverhandlung-ist.

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