VGH-Entscheidung zum rheinland-pfälzischen Pensionsfonds – dbb rheinland-pfalz für Vorsorge durch echte Kapitaldeckung

Der dbb rheinland-pfalz sieht sich durch den Spruch des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zur Verfassungswidrigkeit des Landespensionsfonds in seiner Auffassung bestätigt. Nur eine echte kapitalgedeckte und Zweckgebundene Rücklage ist ein geeignetes Mittel für eine sichere, vertrauenswürdige Abfederung zukünftiger Versorgungsverpflichtungen des Landes gegenüber seinen Beamten.

Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz sagte am 22. Februar 2017: „Dass sich das Land die rund fünf Milliarden Euro im Pensionsfonds zum größten Teil wieder zurückgeliehen hat, gleicht einem Taschenspielertrick. Mit beamten-rechtlichen Pflichten zur finanziellen Pensionsabsicherung und dem berechtigten Vertrauen der Beamtinnen und Beamten auf diese Sicherung darf man nicht leichtfertig umgehen.“

Der dbb rheinland-pfalz setzt sich für Kapitaldeckung ein und dafür, dass das bereits wiederholt abgesenkte beamtenrechtliche Versorgungsniveau stabil erhalten bleibt.Mittlerweile fließen nur noch rund 70 Millionen anstatt – wie noch 2014/2015 – um die 500 Millionen Euro jährlich in den Pensionsfonds. Nach wie vor kritisiert der dbb rheinland-pfalz das als eine massiv verschlechterte Deckung des Vorsorgefonds.

dbb Landeschefin Lilli Lenz: „Wir brauchen eine mit echten Werten unterlegte, transparente sowie ausreichende Vorsorge für die Versorgungsverpflichtungen des Landes gegenüber seinen Beamten und kein Buchgeld für In-Sich-Geschäfte des Landes.“

Vor zwei Jahren hat die CDU-Landtagsfraktion Normenkontrollklage gegen bestimmte Regelungen zum milliardenschweren Pensionsfonds eingereicht. Der Vorwurf der Opposition lautete, die Landesregierung umgehe Haushaltsregeln zur Kreditaufnahme, indem sie die Zuführungen an den Pensionsfonds als Investitionsausgaben ausweist. Dadurch, so auch seinerzeit der Landes-rechnungshof, werde künstlich die Kreditaufnahmegrenze erhöht. Eine parlamentarische Kontrolle des Fonds fehle.

Der Pensionsfonds wurde 1996 unter Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) eingerichtet, um für die Altersbezüge der Landesbeamten vorzusorgen. 2006 er-folgte die Umstellung auf Darlehen bei den Zuführungen.

Lilli Lenz: „Ein Vorsorgefonds für die Versorgung ist an sich keine schlechte Sache, nur richtig konzipiert müsste er sein.“

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de.

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