Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (LBVAnpG 2015/2016); – Vorgriffszahlungen

Rundschreiben Nr. 16/2015 der dbb Landesvorsitzenden Lili Lenz vom 13.05.2015

Nachdem der dbb rheinland-pfalz im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Landesbeamtinnen und -beamten gegenüber dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz um zügige Aufnahme der Vorbereitungsarbeiten in der Datenverarbeitung und um Abschlagszahlungen ersucht hatte (vgl. Rundschreiben Nr. 12/2015 vom 28. April 2015), hat Finanzministerin Doris Ahnen unter Verweis auf das zwischenzeitlich begonnene Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015 und 2016 (vgl. Rundschreiben Nr. 13/2015 vom 29. April 2015) verwiesen.

Die Ministerin teilt mit, dass der Ministerrat voraussichtlich noch im Juni endgültig über den Gesetzentwurf beschließen wird. Das parlamentarische Verfahren wird sodann unmittelbar folgen.

Der Ministerrat habe sich selbstverständlich mit der Thematik „Vorgriffszahlungen“ beschäftigt. Die notwendigen Programmierarbeiten laufen, brauchen aber eine ge-wisse Zeit. Deshalb kann die Landesregierung für Vorgriffszahlungen noch kein genaues Datum nennen.

Es ist aber vorgesehen, dass der Ministerrat im zweiten Kabinettsdurchgang des Gesetzentwurfes auch über die Frage der Vorgriffszahlungen befinden wird. Zahlungen können allerdings aus Gründen des Gesetzesvorbehaltes nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz nicht vor einer Befassung des Landtages mit dem Entwurf erfolgen.

Die Ministerin sichert zu, dass der dbb rheinland-pfalz unmittelbar über die Realisierung der Vorgriffszahlungen in Kenntnis gesetzt wird. Darüber hinaus sollen Beamte, Richter und Versorgungsempfänger über die Homepage des Landesamtes für Finanzen unterrichtet werden (www.lff-rlp.de).

Damit schwenkt Rheinland-Pfalz zu einem gewissen Grad auf die Lösung im Frei-staat Bayern ein. Dort wurde das Landesamt für Finanzen seitens des Finanzministeriums beauftragt, die erhöhten Beträge im Vorgriff auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bayerischen Landtags mit den Bezügen für Juni 2015 unter dem Vorbehalt der Rückforderung auszuzahlen.

In Rheinland-Pfalz wird es auf die Fortschritte in den Programmierarbeiten ankommen.

In der Freien und Hansestadt Hamburg, wo das TV-L-Tarifergebnis ebenfalls zeit- und inhaltsgleich übernommen werden soll, sind Abschlagszahlungen nicht vorgesehen. Man rechnet dort mit einem Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes im Herbst.

Da im Juli noch zwei Plenarsitzungen des rheinland-pfälzischen Landtags terminiert sind, erscheint die zeitliche Perspektive für Vorgriffszahlungen hier wesentlich günstiger – vielleicht kommt es vor den Sommerferien zu Abschlägen.

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