Betriebsrenten: Arbeitgeber weiter in die Pflicht nehmen

„Die Reformen bei der Betriebsrente dürfen die Risiken der kapitalgedeckten Altersversorgung nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Die Arbeitgeber müssen weiter in die Pflicht genommen werden und es muss tatsächlich zu einer Ausweitung der Betriebsrenten vor Ort kommen“, sagte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, anlässlich der Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz am 1. Juni 2017.

Die Möglichkeit, dass Arbeitgeber nun in Tarifverträgen nur noch Beiträge statt konkrete Leistungen zusagen, lehne der dbb daher ab. „Es darf kein Druck auf bestehende leistungsbezogene Betriebsrentenmodelle entstehen und das Anlagerisiko in der aktuellen Niedrigzinsphase von der Arbeitgeber- auf die Arbeitnehmerseite übertragen werden. Im öffentlichen Dienst würden die Gewerkschaften das jedenfalls nicht mitmachen“, stellte Russ klar.

Darüber hinaus weise das Reformpaket eine Reihe begrüßenswerter Aspekte auf: So sollen etwa die Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die sich für den Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung ergeben, zumindest teilweise an die Beschäftigten weitergeben werden. Außerdem soll die Höhe der Betriebsrente nicht mehr zu entsprechenden Abzügen bei der Grundsicherung führen, um gerade für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen die Anreize zur Vorsorge zu erhöhen.

Besonders erfreulich sei aus Sicht des dbb die Anhebung des Steuerfreibetrages bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. „Für zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst, deren Beiträge zur Zusatzversorgung im Wege des Kapitaldeckungsverfahren abgeführt werden, wie beispielsweise im Abrechnungsverband Ost der VBL, führt das zu einer spürbaren Entlastung beim Nettoeinkommen und damit zu neuen Impulsen bei der Binnennachfrage“, so Russ

Weitere Informationen zur Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.djg.de oder unter www.dbb.de und www.dbb-rlp.de.

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